Glossar.
Ein kleines Lexikon zu verschiedensten Begriffen
im Zusammenhang mit dem Thema E-Signatur.
Ein kleines Lexikon zu verschiedensten Begriffen im Zusammenhang mit dem Thema E-Signatur.
Public-Key-Infrastruktur, Vertrauensdiensteanbieter, Hashwert etc.: Wenn man mit dem Thema E-Signatur in Berührung kommt, stößt man schnell auf die unterschiedlichsten Begriffe, die auf den ersten Blick etwas kompliziert erscheinen mögen.
Keine Sorge – im nachfolgenden Glossar erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen, auf einfache und verständliche Weise. Zusätzlich finden Sie bei einigen Begriffen Links zu weiterführenden Informationen.
A
B
C
D
Die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) ist eine Gesetzesreihe, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist und die Datenschutzbestimmungen der EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlicht hat. Ziel der Verordnung ist ein besserer Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen – besonders in Bezug auf Sammlung, Verarbeitung und Speicherung persönlicher Daten bei Unternehmen, die Online-Dienste anbieten.
Ein zentrales Element der DSGVO sind die beiden Grundsätze Privacy by Design und Privacy by Default. Durch sie soll sichergestellt werden, dass die grundsätzlichen Datenschutzanforderungen bei der Verwendung eines Dienstes von der ersten Nutzung an gewahrt sind – auch dann, wenn die vorgegebenen Voreinstellungen des Dienstes von der betroffenen Person zunächst nicht geändert werden.
E
Der Europäische Interoperabilitätsrahmen (englisch European Interoperability Framework; Abkürzung: EIF), hat das Ziel, die Interaktion zwischen europäischen Verwaltungen zu erleichtern, deren Zusammenarbeit zu unterstützen und elektronische Dienstleistungen zu ermöglichen. Interoperabiliät ist ein zentraler Baustein des E-Governments.
G
H
In der Kryptographie werden Hashwerte verwendet, um einen Inhalt nahezu eindeutig, aber mit wenig Speicherplatz zu identifizieren, ohne dabei etwas über den Inhalt selbst zu verraten.
I
Die ID Austria ersetzt seit Herbst 2022 in Österreich die Handy-Signatur als digitalen Identitätsnachweis und weist erweiterte Funktionalitäten (bspw. Nutzung als digitaler Führerschein etc.) auf.
Weitere Informationen zur ID Austria finden Sie hier.
L
M
O
P
Das Privacy Shield war ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA. Dieses Abkommen regelte die Möglichkeiten der Übermittlung von personenbezogenen Daten von der EU in die USA.
Nach einer Beschwerde des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems bei der irischen Datenschutzbehörde in Bezug auf die Weiterleitung persönlicher Daten von Facebook Irland an den US-Mutterkonzern wurde der Europäische Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Dieser erklärte das Privacy Shield am 16. Juli 2020 schlussendlich für ungültig (Urteil „Schrems II“).
Q
R
S
T
Eine Trusted Third Party (TTT) bezeichnet in der Kryptographie eine dritte Instanz, der zwei andere Parteien vertrauen. Ein zentrales Einsatzfeld der TTT ist die Schlüssel- und Identitätszertifizierung. Gleichzeitig erfüllt die TTT eine schlichtende Funktion.