Green Reality: Die Rolle von MOXIS bei der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die CSR-Berichtspflicht kommt: Was sich ab 2024 ändert

Die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung EU-weit zu vereinheitlichen.
Beim diesjährigen Future Law E-Signatur Tag im April hielt unser New Business Manager Omid Shaker einen Vortrag zum Thema „Green Reality – Die Rolle von MOXIS bei der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung“. Weil die Session auf sehr großes Interesse stieß, haben wir in unserem Online-Magazin nochmals die wichtigsten Facts zum Thema zusammengefasst.

Ab 2024 wird Nachhaltigkeit für mehr Unternehmen zur Pflicht. Die neue Corporate Sustainability Reporting Directive verfolgt das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuweiten und EU-weit zu vereinheitlichen. Sie sieht die Offenlegung aller Unternehmerischer Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) vor.

Was hat es mit der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf sich?

Die Corporate Sustainability Directive (kurz: CSRD) ist die Weiterentwicklung der seit 2014 EU-weit geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Mit der CSRD wird die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen nun erstmals standardisiert und wirksam reguliert. Der Umfang der Richtlinie stellt die Nachhaltigkeitsberichterstattung nun auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung. Primäres Ziel ist es, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen innerhalb der EU zu erhöhen.

Die Berichtspflicht umfasst ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG): es müssen zukünftig Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung offengelegt werden. Hierbei handelt es sich um zukunftsorientierte und rückblickende Informationen, sowohl qualitativer als auch quantitativer Art. Es kann auch Informationen über die Wertschöpfungskette des Unternehmens betreffen, einschließlich der eigenen Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen, seiner Geschäftsbeziehungen und seiner Lieferkette.

Für wen gilt die Richtlinie?

Die Directive gilt grundsätzlich für alle großen Unternehmen. Als „groß“ wird ein Unternehmen eingestuft, wenn mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • mehr als 250 Mitarbeitende
  • Bilanzsumme größer als 20 Millionen Euro
  • Nettoumsatz größer als 40 Millionen Euro
Wie viele Unternehmen sind also betroffen? In Österreich steigt die Zahl der verpflichteten Unternehmen 2025 on 90 auf rund 2000. In Deutschland von 500 Unternehmen auf etwa 15.000. Innerhalb der EU von etwa 11.000 auf 49.000.
(Quelle: Wiener Zeitung, Beitrag vom 2.1.2022: „EU stellt Berichte zur Nachhaltigkeit auf neue Beine“)

Ab wann greift die Regelung?

Die Anwendung der neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in 3 Stufen vorgesehen:

ab dem 1. Januar 2024: für Unternehmen, die aktuell bereits der Berichtpflicht (also der NFRD) unterliegen. Erste Berichterstattung ist 2025 fällig.

ab dem 1. Januar 2025: für große Unternehmen, die derzeit nicht der Berichtspflicht unterliegen. Erste Berichterstattung ist 2026 fällig.

ab dem 1. Januar 2026: für börsennotierte KMU. Erste Berichterstattung ist 2027 fällig. Hier ist allerdings für den Übergangszeitraum bis 2028 eine Ausnahmeregelung (Opt-out-Möglichkeit) vorgesehen.
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Format und Standards der Berichterstattung

Nochmal zur Erinnerung: Das Ziel der Richtlinie ist eine verbesserte Zugänglichkeit zu nicht-finanziellen Informationen sowie die effizientere Offenlegung zu gewährleisten. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll mit der finanziellen Berichterstattung auf eine Ebene gehoben werden. Sie muss also im Rahmen einer Prüfung bestimmten Kriterien entsprechen, die auf dem Niveau der Finanzinformationen sind. Hierzu werden einheitliche europäische Berichtsstandards nach CSRD vorgegeben.

Reporting nach dem Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen sind nun dazu verpflichtet, neben den Auswirkungen, die das Unternehmen auf Menschen und Umwelt hat (Inside-Out-Perspektive) zusätzlich auch über die Einwirkungen, die Mensch und Umwelt auf das Unternehmen haben (Outside-in-Perspektive) zu berichten.
Digitalisierung: Veröffentlichung aller Nachhaltigkeitsinformationen soll in einem maschinenlesbaren Format nach einer vorgegebenen Struktur erfolgen. Und zwar in einem sich noch in Planung befindlichen europaweiten Register.
Prüfungspflicht: Als Teil der Geschäftsberichtserstattung wird auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung prüfpflichtig – zunächst jedoch nur mit begrenzter Sicherheit (limited assurance). Ein unabhängiger Prüfender oder Zertifizierungsstelle muss dabei gewährleisten, dass die Nachhaltigkeitsinformationen den EU-Standards entsprechen. Bei Nichteinhaltung droht eine Sanktionierung.

Wie Sie für ihren Nachhaltigkeitsbericht von MOXIS profitieren

Diese neue EU-Richtlinie stellt einige unserer Kund:innen vor große Herausforderungen. Insbesondere die Unternehmen, die bislang noch keinen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht haben und bei denen noch keinerlei Strukturen dahingehend vorhanden sind.
„Wir haben uns in Anbetracht der neuen Regelungen Gedanken gemacht und überlegt, wie wir unsere Kompetenz lösungsorientiert einsetzen können. Und was wir MOXIS mitgeben können, um die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in gewissen Punkten zu vereinfachen”, so Omid Shaker. Und so kam dem XiTrust-Team die Idee, ab 2024 einen Teil der EU-CSRD in MOXIS zu integrieren. Und zwar soll es zukünftig einen Reporting-Button in MOXIS geben. Dieses neue Feature wird es Nutzer:innen bzw. Administrator:innen ermöglichen, Angaben zu bestimmten Nachhaltigkeitsaspekten für ihr Reporting direkt aus MOXIS zu ziehen.

Ein Beispiel: Firma XY unterzeichnet innerhalb eines bestimmten Zeitraums 40.455 Dokumente mit MOXIS. Daraus lässt sich nun genau schließen, wie viel Wasser, wie viel Kilogramm Holz, wie viel Energie und CO2-Ausstoß durch die Verwendung der E-Signatur eingespart werden konnten. Diese Information stellen wir unseren Kund:innen und Interessenten ab 2024 für ihr Reporting zur Verfügung.

Unser Fazit:

Eines ist klar, die CSRD wird die unternehmerische Realität verändern. Die gute Nachricht: noch ist ausreichend Zeit, sich vorzubereiten! Und die CSR-Berichtspflicht bietet auch die große Chance, sämtliche Nachhaltigkeitsmaßnahmen in die Marken-, Produkt- und HR-Kommunikation zu integrieren. Schließlich wird auch für Kund:innen, Investor:innen und potentielle Mitarbeiter:innen immer wichtiger, wie nachhaltig ein Unternehmen agiert.

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